Bad Marienberg

Accomodation

Landgasthaus Hubertusklause

In unserem Landgasthaus finden Sie 15 schöne Gästezimmer und vieles mehr. Unsere gemütlichen Gästezimmer sind ausgestattet mit Dusche und WC, Telefon, W-Lan und TV-Anschluss. Einige mit Balkon. Unser Frühstücks- und Speiseraum, der sich in mehrere Bereiche aufteilt und sich auf unterschiedlichen Ebenen befindet, lädt ebenso wie unsere rustikale Pilsstube zum gemütlichen Beisammensein ein. Das Haus verfügt außerdem noch über 2 Gesellschaftsräume für 15-60 Personen in verschiedenen Raumkombinationen.

Ab 53,00 €

Check availability

Provider Information

Landgasthaus Hubertusklause

Europastraße 2
56470 Bad Marienberg

hubertusklause@t-online.de
(0049) 02661 - 3625

Features

  • Eigenes Restaurant
  • Familienfreundlich
  • PKW-Parkplatz
  • WiFi
  • Einstellplatz für Fahrräder
  • Haustiere nicht erlaubt
  • Nichtraucherhaus
  • Frühstücksbuffet
  • Einzelreisende
  • Geschäftsreisende
  • Nichtraucher
  • Familien
  • Singles
  • Westerwald Partner
  • Restaurant
  • Englisch
  • Deutsch

Zusatzinformationen

Alle Zimmer haben Dusche und WC, Telefon, W-Lan und TV-Anschluss.

In Bad Marienberg fällt ein Gästebeitrag von 1,50 € pro Person und pro Tag an.

Aktuelle Informationen

Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes sind geöffnet:

  • Hotels, Hotels garnis, Pensionen, Gasthöfen, Gästehäusern und ähnlichen Einrichtungen und Jugendherbergen,
     Erholungs-, Ferien- und Schulungsheimen, Ferienzentren und ähnlichen Einrichtungen
  • Es dürfen ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen als Gäste anwesend sein.
    Bei einer Testpflicht für Minderjährige ist bei mehrtägigen Aufenthalten alle 72 Stunden, gerechnet ab
    Vornahme der jeweils letzten Testung, eine erneute Testung vorzunehmen.
  • Für die gastronomischen Angebote der Einrichtung gelten die Bestimmungen für Gastronomie entsprechend.
    Die ggf. bestehende Testpflicht für Gäste von Hotels und Gruppenunterkünften bestimmt sich nach den
    Regelungen für diese Betriebsarten.
  • Für Angebote von Sport und Freizeitaktivitäten, die Nutzung einer Sauna, Wellness und Kosmetikangeboten
    sowie Gruppenangebote mit Freizeitcharakter gelten die übrigen Bestimmungen der Verordnung entsprechend.
  • Der Betreiber hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.

    Maßgeblich sind die Bestimmungen der aktuellsten CoBeLVO. Diese finden Sie in der aktuellsten Fassung hier: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/.

    Bitte informieren Sie sich bei den Anbietern vor Ort, ob und mit welchen Einschränkungen zu rechnen ist.
    Aktuelle und weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz
    unter https://corona.rlp.de/de/startseite/.

    Die Fallzahlen zum Coronavirus in RLP und die Leitindikatoren für die Warnstufen finden Sie unter folgendem Link: https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/.

    Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.

    Anreisemodalitäten

    Montag: Ruhetag

    Beschreibung

    In unserem Landgasthaus finden Sie 15 schöne Gästezimmer und vieles mehr. Unsere gemütlichen Gästezimmer sind ausgestattet mit Dusche und WC, Telefon, W-Lan und TV-Anschluss. Einige mit Balkon. Unser Frühstücks- und Speiseraum, der sich in mehrere Bereiche aufteilt und sich auf unterschiedlichen Ebenen befindet, lädt ebenso wie unsere rustikale Pilsstube zum gemütlichen Beisammensein ein. Das Haus verfügt außerdem noch über 2 Gesellschaftsräume für 15-60 Personen in verschiedenen Raumkombinationen.

    Zusatzinformationen

    Alle Zimmer haben Dusche und WC, Telefon, W-Lan und TV-Anschluss.

    In Bad Marienberg fällt ein Gästebeitrag von 1,50 € pro Person und pro Tag an.

    Aktuelle Informationen

    Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes sind geöffnet:

  • Hotels, Hotels garnis, Pensionen, Gasthöfen, Gästehäusern und ähnlichen Einrichtungen und Jugendherbergen,
     Erholungs-, Ferien- und Schulungsheimen, Ferienzentren und ähnlichen Einrichtungen
  • Es dürfen ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen als Gäste anwesend sein.
    Bei einer Testpflicht für Minderjährige ist bei mehrtägigen Aufenthalten alle 72 Stunden, gerechnet ab
    Vornahme der jeweils letzten Testung, eine erneute Testung vorzunehmen.
  • Für die gastronomischen Angebote der Einrichtung gelten die Bestimmungen für Gastronomie entsprechend.
    Die ggf. bestehende Testpflicht für Gäste von Hotels und Gruppenunterkünften bestimmt sich nach den
    Regelungen für diese Betriebsarten.
  • Für Angebote von Sport und Freizeitaktivitäten, die Nutzung einer Sauna, Wellness und Kosmetikangeboten
    sowie Gruppenangebote mit Freizeitcharakter gelten die übrigen Bestimmungen der Verordnung entsprechend.
  • Der Betreiber hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.

    Maßgeblich sind die Bestimmungen der aktuellsten CoBeLVO. Diese finden Sie in der aktuellsten Fassung hier: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/.

    Bitte informieren Sie sich bei den Anbietern vor Ort, ob und mit welchen Einschränkungen zu rechnen ist.
    Aktuelle und weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz
    unter https://corona.rlp.de/de/startseite/.

    Die Fallzahlen zum Coronavirus in RLP und die Leitindikatoren für die Warnstufen finden Sie unter folgendem Link: https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/.

    Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.

    Anreisemodalitäten

    Montag: Ruhetag

    Kontakt und Anfahrt

    Landgasthaus Hubertusklause

    Europastraße 2
    56470 Bad Marienberg