Höhr-Grenzhausen

Accomodation

Hotel ZUGBRÜCKE Grenzau

Natur und Heimat, Tradition und Moderne, Ruhe und Genuss: im Urlaubs-, Sport- und Aktivresort ZUGBRÜCKE Grenzau kommen Sie sich selbst mal wieder etwas näher.

Schmal und kurvenreich schlängelt sich der Weg nach unten in das Brexbachtal. Rechts und links Grün. Oben die Burg Grenzau. Über 800 Jahre thront sie schon dort auf dem Felsen. Schmucke Fachwerkhäuser schmiegen sich an den Bach, der den Weg zur ZUGBRÜCKE weist und mitten durch die Hotelanlage fließt. Über Generationen gewachsene Architektur präsentiert sich im Innern mit klaren Linien und zeitgemäßem ****Superior Komfort. Familiär und individuell geht es im familiengeführten Privathotel mit mehreren Restaurants und Bars, Schwimmbad- und Saunalandschaft, Beauty Spa und Fitness-Studio zu.

Die ZUGBRÜCKE Grenzau liegt im rheinischen Westerwald, 15 Kilometer von Koblenz entfernt. Dank der guten Autobahnverbindung ist das Hotel schnell und einfach zu erreichen. Grenzau ist ein Stadtteil von Höhr-Grenzhausen, der "Hauptstadt" des Kannenbäckerlandes. 2006 wurde die ZUGBRÜCKE beim rheinland-pfälzischen Wettbewerb „Gastgeber des Jahres“ zum Sieger in der Kategorie der 4- und 5-Sterne-Hotels gekürt.

Ausschlafen, gut essen, viel frische Luft schnappen, Sport treiben, wandern oder einfach faulenzen – ganz nach Ihrem Geschmack und ohne Blick auf die Uhr können Sie hier eine Auszeit nehmen und bewusst nachholen, was im Alltag manchmal zu kurz kommt.

Mit allem Komfort ausgestattet sind die Zimmer der ZUGBRÜCKE. Gäste können zwischen verschiedenen Kategorien wählen. Ganz neu sind die modernen Themenzimmer „Ritter“ und Westerwald“. W-LAN ist im ganzen Haus kostenfrei verfügbar.

Die „Z Genusszone“. Heimat und Natur dienten als Inspirationen, um daraus eine moderne Architektur mit einem zeitgemäßen Angebot an Essen und Trinken zu schaffen. Im „Burghof“ gibt es außer dem vielfältigen Frühstück mittags und abends abwechslungsreiche Buffets. In der „Schatzkammer“, dem à la carte-Bereich, bringt die Zugbrücke-Küche kulinarische Köstlichkeiten aus der Region frisch auf den Tisch. Besonderen Wert legt Küchenchef Thomas Weber auf leckere Gerichte mit vielen gesunden Kräutern.

Das am Haupthaus angeschlossene Waldrausch Spa & Sport fällt gleich ins Auge: Schon die Architektur dieses neuzeitlichen Wellnessbereiches ist ein sinnliches Vergnügen. Ein exquisites Erholungsrefugium auf 1.500 qm mit Hallenbad, Whirlpool, Saunen, Dampfbäder, TraumRaum, Beauty Spa und Fitness-Studio wartet hier auf Sie.


Für den Abend bietet die ZUGBRÜCKE zwei ganz unterschiedliche Alternativen. In der trendigen „CUBE Bar“ gibt es eine große Auswahl an Cocktails und Spirituosen. Im BREXX, dem neuen Gastronomiekonzept der Zugbrücke gibt es hausgebrautes Craftbeer, handgemachte neapolitanische Pizza und Bowling auf 7 Bahnen. Beliebter Sommertreffpunkt ist der Biergarten vor dem BREXX.

Ein Mekka ist die ZUGBRÜCKE für Tischtennis-Fans. In der hoteleigenen Sporthalle kann man die Profis des Bundesligisten TTC ZUGBRÜCKE GRENZAU bei Wettkampf und Training beobachten oder in der Tischtennis-Schule die Kunst des Spiels mit dem kleinen weißen Ball erlernen. Ob jung oder alt, erfahrener Spieler oder Anfänger – in Grenzau sind die Bedingungen für jeden optimal.

Check availability

Provider Information

Hotel ZUGBRÜCKE Grenzau GmbH

Brexbachstraße 11-17
56203 Höhr-Grenzhausen

info@zugbruecke.de
(0049) 2624 1050

Features

  • Eigenes Restaurant
  • Familienfreundlich
  • Satelliten-TV
  • PKW-Parkplatz
  • WiFi
  • Einstellplatz für Fahrräder
  • Bar
  • Terrasse
  • Lift / Aufzug
  • Zimmerservice
  • Ladestation für Elektroautos
  • Haustiere willkommen
  • Frühstücksservice
  • Nichtraucherhaus
  • Haustiere mit Rücksprache gestattet
  • E-Ladestation für Autos
  • Vegetarische Küche
  • Frühstücksbuffet
  • Glutenfreie Kost
  • Einzelreisende
  • Gruppen
  • Geschäftsreisende
  • Nichtraucher
  • Familien
  • Singles
  • Kinder
  • Senioren
  • Kreditkarten möglich
  • EC-Cash / Maestro
  • Barzahlung
  • Buchen ohne Kreditkarte
  • Westerwald Partner
  • Ruhige Lage
  • Dampfbad
  • Sauna
  • Hallenbad
  • Massage
  • Liegewiese
  • Whirlpool
  • Busgruppen möglich
  • Seminarhotel
  • Wellness Hotel
  • Englisch
  • Französisch
  • Deutsch
  • Adventure-Aktivitäten
  • Fitnessraum
  • Animation / Gästebetreuung / Hausprogramm
  • Standardtagungstechnik
  • Beamer
  • Tagungsservice
  • WiFi
  • Wandtafeln / Whiteboards / Metaplan
  • Flip-Chart
  • Baby-Wickelauflage
  • Kinderfreundlich
  • Kinderbett
  • Flaschenwärmer
  • Kinderhochstuhl
  • Gitterbett / Babybett
  • Tagungshotel

Anreisemodalitäten

Von der A 48 kommend nehmen Sie die Ausfahrt Höhr-Grenzhausen, unweit des Dernbacher Dreiecks (A3) und des Koblenzer Kreuzes (A61), erreichen Sie die Zugbrücke in fünf Minuten.


Check in: ab 11:00 Uhr

Check out: bis 14:30 Uhr

Zusatzinformationen

Minigolf und Tischtennis kostenlos.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hotel Zugbrücke Grenzau GmbH (Stand: Januar 2017)

1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, die Überlassung von Räumlichkeiten für die Durchführung von Veranstaltungen sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.

3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zu verlangen. In begründeten Fällen ist dies auch nach Vertragsschluss möglich.
3.6 Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.


4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show, vorzeitige Abreise)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht be-steht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, hat das Hotel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Sofern nicht anders vereinbart beträgt diese bei Stornierungen ab 4 Wochen vor Beginn des Leistungszeitraums 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück und 60% für Arrangements mit Halb- oder Vollpension bzw. Fremdleistungen, Tagungspauschalen und Veranstaltungen ohne Übernachtung. Dies gilt auch, wenn der Kunde ohne Erklärung nicht erscheint sowie für die Leistungsteile bei vorzeitiger Abreise. Dem Kunden steht der Nachweis, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist, dem Hotel der Nachweis, dass ein höherer Schaden entstanden ist, frei.

5 Rücktritt des Hotels
5.1 Wird eine gemäß Ziffer 3.4. und/oder Ziffer 3.5 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrag unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.3 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

7 Bekanntgabe und Änderungen der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen
7.1 Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Hotel 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums eine Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.
7.2 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung des Hotels. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat das Ho-tel das Recht auf Entschädigung gemäß Ziffer 4.2.
7.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

8 Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein angemessener Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

9 Technische Einrichtungen und Anschlüsse sowie mitgebrachte Gegenstände bei Veranstaltungen
9.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
9.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Ho-tel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
9.3 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
9.4 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
9.5 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
9.6 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.

10 Haftung des Hotels
10.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
10.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
10.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer10.1, Sätze 1 bis 4.
10.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 10.1, Sätze 1 bis 4.

11 Haftung des Kunden für Schäden
11.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
11.2 Ist der Kunde Verbraucher, haftet er nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

12 Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
12.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Höhr-Grenzhausen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Höhr-Grenzhausen.
12.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
12.5 Das Hotel nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.


Hotel Zugbrücke Grenzau GmbH
Brexbachstraße 11-17
56203 Höhr-Grenzhausen
Telefon: 02624 - 1050
Fax: 02624 - 105462
info@zugbruecke.de

Januar 2017

https://www.facebook.com/zugbruecke https://www.instagram.com/zugbrueckegrenzau https://www.youtube.com/channel/UCEYFfZiYlOs3R-ZXMozxGuw https://twitter.com/#!/Zugbruecke https://www.pinterest.com/zugbruecke https://www.linkedin.com/company/hotel-zugbr%C3%BCcke-grenzau/Hotel ZUGBRÜCKE Grenzau GmbH
Brexbachstraße 11 – 17
56203 Höhr-Grenzhausen

Tel.: 02624-1050
Fax: 02624-105462
E-Mail: info@zugbruecke.de

Anreisemodalitäten

Von der A 48 kommend nehmen Sie die Ausfahrt Höhr-Grenzhausen, unweit des Dernbacher Dreiecks (A3) und des Koblenzer Kreuzes (A61), erreichen Sie die Zugbrücke in fünf Minuten.


Check in: ab 11:00 Uhr

Check out: bis 14:30 Uhr

Zusatzinformationen

Minigolf und Tischtennis kostenlos.

Beschreibung

Natur und Heimat, Tradition und Moderne, Ruhe und Genuss: im Urlaubs-, Sport- und Aktivresort ZUGBRÜCKE Grenzau kommen Sie sich selbst mal wieder etwas näher.

Schmal und kurvenreich schlängelt sich der Weg nach unten in das Brexbachtal. Rechts und links Grün. Oben die Burg Grenzau. Über 800 Jahre thront sie schon dort auf dem Felsen. Schmucke Fachwerkhäuser schmiegen sich an den Bach, der den Weg zur ZUGBRÜCKE weist und mitten durch die Hotelanlage fließt. Über Generationen gewachsene Architektur präsentiert sich im Innern mit klaren Linien und zeitgemäßem ****Superior Komfort. Familiär und individuell geht es im familiengeführten Privathotel mit mehreren Restaurants und Bars, Schwimmbad- und Saunalandschaft, Beauty Spa und Fitness-Studio zu.

Die ZUGBRÜCKE Grenzau liegt im rheinischen Westerwald, 15 Kilometer von Koblenz entfernt. Dank der guten Autobahnverbindung ist das Hotel schnell und einfach zu erreichen. Grenzau ist ein Stadtteil von Höhr-Grenzhausen, der "Hauptstadt" des Kannenbäckerlandes. 2006 wurde die ZUGBRÜCKE beim rheinland-pfälzischen Wettbewerb „Gastgeber des Jahres“ zum Sieger in der Kategorie der 4- und 5-Sterne-Hotels gekürt.

Ausschlafen, gut essen, viel frische Luft schnappen, Sport treiben, wandern oder einfach faulenzen – ganz nach Ihrem Geschmack und ohne Blick auf die Uhr können Sie hier eine Auszeit nehmen und bewusst nachholen, was im Alltag manchmal zu kurz kommt.

Mit allem Komfort ausgestattet sind die Zimmer der ZUGBRÜCKE. Gäste können zwischen verschiedenen Kategorien wählen. Ganz neu sind die modernen Themenzimmer „Ritter“ und Westerwald“. W-LAN ist im ganzen Haus kostenfrei verfügbar.

Die „Z Genusszone“. Heimat und Natur dienten als Inspirationen, um daraus eine moderne Architektur mit einem zeitgemäßen Angebot an Essen und Trinken zu schaffen. Im „Burghof“ gibt es außer dem vielfältigen Frühstück mittags und abends abwechslungsreiche Buffets. In der „Schatzkammer“, dem à la carte-Bereich, bringt die Zugbrücke-Küche kulinarische Köstlichkeiten aus der Region frisch auf den Tisch. Besonderen Wert legt Küchenchef Thomas Weber auf leckere Gerichte mit vielen gesunden Kräutern.

Das am Haupthaus angeschlossene Waldrausch Spa & Sport fällt gleich ins Auge: Schon die Architektur dieses neuzeitlichen Wellnessbereiches ist ein sinnliches Vergnügen. Ein exquisites Erholungsrefugium auf 1.500 qm mit Hallenbad, Whirlpool, Saunen, Dampfbäder, TraumRaum, Beauty Spa und Fitness-Studio wartet hier auf Sie.


Für den Abend bietet die ZUGBRÜCKE zwei ganz unterschiedliche Alternativen. In der trendigen „CUBE Bar“ gibt es eine große Auswahl an Cocktails und Spirituosen. Im BREXX, dem neuen Gastronomiekonzept der Zugbrücke gibt es hausgebrautes Craftbeer, handgemachte neapolitanische Pizza und Bowling auf 7 Bahnen. Beliebter Sommertreffpunkt ist der Biergarten vor dem BREXX.

Ein Mekka ist die ZUGBRÜCKE für Tischtennis-Fans. In der hoteleigenen Sporthalle kann man die Profis des Bundesligisten TTC ZUGBRÜCKE GRENZAU bei Wettkampf und Training beobachten oder in der Tischtennis-Schule die Kunst des Spiels mit dem kleinen weißen Ball erlernen. Ob jung oder alt, erfahrener Spieler oder Anfänger – in Grenzau sind die Bedingungen für jeden optimal.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hotel Zugbrücke Grenzau GmbH (Stand: Januar 2017)

1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, die Überlassung von Räumlichkeiten für die Durchführung von Veranstaltungen sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.

3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zu verlangen. In begründeten Fällen ist dies auch nach Vertragsschluss möglich.
3.6 Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.


4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show, vorzeitige Abreise)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht be-steht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, hat das Hotel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Sofern nicht anders vereinbart beträgt diese bei Stornierungen ab 4 Wochen vor Beginn des Leistungszeitraums 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück und 60% für Arrangements mit Halb- oder Vollpension bzw. Fremdleistungen, Tagungspauschalen und Veranstaltungen ohne Übernachtung. Dies gilt auch, wenn der Kunde ohne Erklärung nicht erscheint sowie für die Leistungsteile bei vorzeitiger Abreise. Dem Kunden steht der Nachweis, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist, dem Hotel der Nachweis, dass ein höherer Schaden entstanden ist, frei.

5 Rücktritt des Hotels
5.1 Wird eine gemäß Ziffer 3.4. und/oder Ziffer 3.5 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrag unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.3 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

7 Bekanntgabe und Änderungen der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen
7.1 Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Hotel 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums eine Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.
7.2 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung des Hotels. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat das Ho-tel das Recht auf Entschädigung gemäß Ziffer 4.2.
7.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

8 Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein angemessener Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

9 Technische Einrichtungen und Anschlüsse sowie mitgebrachte Gegenstände bei Veranstaltungen
9.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
9.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Ho-tel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
9.3 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
9.4 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
9.5 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
9.6 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.

10 Haftung des Hotels
10.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
10.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
10.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer10.1, Sätze 1 bis 4.
10.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 10.1, Sätze 1 bis 4.

11 Haftung des Kunden für Schäden
11.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
11.2 Ist der Kunde Verbraucher, haftet er nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

12 Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
12.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Höhr-Grenzhausen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Höhr-Grenzhausen.
12.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
12.5 Das Hotel nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.


Hotel Zugbrücke Grenzau GmbH
Brexbachstraße 11-17
56203 Höhr-Grenzhausen
Telefon: 02624 - 1050
Fax: 02624 - 105462
info@zugbruecke.de

Januar 2017

https://www.facebook.com/zugbruecke https://www.instagram.com/zugbrueckegrenzau https://www.youtube.com/channel/UCEYFfZiYlOs3R-ZXMozxGuw https://twitter.com/#!/Zugbruecke https://www.pinterest.com/zugbruecke https://www.linkedin.com/company/hotel-zugbr%C3%BCcke-grenzau/Hotel ZUGBRÜCKE Grenzau GmbH
Brexbachstraße 11 – 17
56203 Höhr-Grenzhausen

Tel.: 02624-1050
Fax: 02624-105462
E-Mail: info@zugbruecke.de

Kontakt und Anfahrt

Hotel ZUGBRÜCKE Grenzau GmbH

Brexbachstraße 11-17
56203 Höhr-Grenzhausen